Hagelschaden
Hagelschaden
Ein Hagelschaden am Fahrzeug kann gewaltig ausfallen, ist aber kein Grund für Verzweiflung. Wir können ihn beheben, Ihre Voll- oder Teilkaskoversicherung zahlt.
Reparatur des Hagelschadens durch Ausbeultechnik
Die meisten Hagelschäden lassen sich mit unserer Ausbeultechnik und der Spot Repair des Lacks beheben. Die Versicherungen anerkennen diesen Aufwand regelmäßig. Spachteln und Lackieren sind konventionelle Methoden, die bei größeren Schäden immer noch angewendet werden können, doch die Ausbeultechnik ist ebenfalls sehr effizient und dabei am kostengünstigsten. Für Sie als Autofahrer geht sie auch am schnellsten. Unser Beulendoktor massiert die Hageldellen wieder heraus, dann folgt – wo nötig – Spot Repair für den Lack. Doch der Lack muss nicht in jedem Fall beschädigt sein. Manchmal ist eine Demontage von Teilen nötig, manchmal aber auch nicht. Das hängt vom Umfang des Schadens und den exakt betroffenen Stellen ab, denn der Hagel muss Ihr Auto nicht gleichmäßig getroffen haben. Sehr wenige, kleinere Dellen lassen sich auch mit Heißkleber ohne Auseinanderbauen beheben. Wenn Sie Glück haben, bleibt Ihr Originallack vollständig erhalten, was den Wiederverkaufswert des Wagens positiv beeinflusst. Wir beraten Sie gern, müssen den Wagen aber gesehen haben. Für eine erste Auskunft können Sie uns gern Fotos zusenden.
Der Hagelschaden in versicherungstechnischer Hinsicht
Ein Hagelschaden ist ein Elementarschaden, die Teilkasko springt auf jeden Fall ein – abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Melden Sie daher unverzüglich (mit Fotos) den Schaden Ihrer Versicherung. Die Vollkaskoversicherung übernimmt sogar die kompletten Kosten. Der Hagelschaden beeinflusst nicht Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Auch ist es unerheblich, wo Sie Ihr Auto im Moment des Hagelschauers geparkt haben (Garage oder Straße). Ein Hagelschauer mit so großen Körnern, dass diese einen veritablen Schaden anrichten, kommt selten und unvermittelt. Niemand kann dagegen ausreichende Vorsorge treffen, das weiß Ihre Versicherung. Bevor Sie die Reparatur allerdings abrechnen können, muss sich ein Gutachter den Schaden angesehen haben. Wir fertigen für Sie nötigenfalls eine Expertise an.