Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Textil-Autowaschstraße und der Selbstbedienungseinrichtungen
1. Grundlage und Geltungsbereich
Die Autowäsche bei Alex Autopflege Waschparks erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der vor Ort angebrachten Benutzungs-, Bedienungs-, Einfahrts- und Gefahrenhinweise.
Anweisungen des Betreibers und des Personals sind zu beachten. Zusätzlich sind die für die Waschanlagennutzung geltenden Hinweise in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Fahrzeugs einzuhalten.
2. Vorbereitung des Fahrzeugs
Vor der Einfahrt sind Antennen vollständig einzuschieben oder – soweit vorgesehen – abzunehmen. Außenspiegel sind einzuklappen, soweit dies erforderlich ist. Tankklappe, Kofferraum, Türen, Fenster, Schiebe-/Faltdächer und sonstige Öffnungen müssen sicher geschlossen sein. Abnehmbare Dachaufbauten sowie zusätzliche An- und Aufbauten sind vor der Wäsche zu entfernen, soweit dies technisch möglich und erforderlich ist.
Fahrzeuge mit offener Ladefläche, Sonderaufbauten, auffälligen Kotflügelverbreiterungen oder sonstigen Besonderheiten sind vor der Einfahrt beim Personal anzumelden.
Das Fahrzeug muss sich in einem für die maschinelle Fahrzeugwäsche geeigneten Zustand befinden. Insbesondere müssen außenliegende Fahrzeugteile ordnungsgemäß befestigt sein; Reifen müssen einen ordnungsgemäßen Luftdruck aufweisen. Bei Zweifeln ist vor der Einfahrt das Personal anzusprechen.
3. Verhalten in der Waschstraße
Das Fahrzeug muss während des gesamten Waschprogramms frei rollen können. Soweit die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs nichts anderes vorgibt, ist der Motor laufen zu lassen, die Hand-/Feststellbremse vollständig zu lösen und bei Automatikgetrieben die Fahrstufe „N“ bzw. bei Schaltgetrieben der Leerlauf einzulegen. Die Lenkung muss frei beweglich bleiben und darf nicht festgehalten werden.
Regensensoren, automatische Scheibenwischer, automatische Feststellbremsen, Auto-Hold, automatische Notbrems-, Park- und sonstige selbsttätig eingreifende Assistenzsysteme sind vor Beginn der Wäsche zu deaktivieren und während des gesamten Waschvorgangs ausgeschaltet zu lassen, soweit dies nach Fahrzeugbauart erforderlich ist.
Während des Waschprogramms darf insbesondere nicht gelenkt, gebremst, Gas gegeben, die Gangstellung verändert oder die Zündung bzw. der Motor ein- oder ausgeschaltet werden. Sonstige Änderungen an Fahrzeugfunktionen sind zu unterlassen.
Alle Insassen sollen während des Waschvorgangs ruhig sitzen bleiben. Der Sicherheitsgurt soll angelegt bleiben, soweit die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs keine abweichende Vorgabe enthält.
Das Fahrzeug darf erst nach dem optisch signalisierten Programmende bzw. bei Grünsignal an der Ausfahrt wieder in Betrieb genommen werden. Bei Gefahr ist sofort und dauerhaft zu hupen.
4. Zulässige Fahrzeugabmessungen
Die Benutzung der Waschstraße ist nur zulässig, wenn die für die Anlage vorgesehenen Fahrzeugabmessungen eingehalten werden:
- maximale Fahrzeugbreite einschließlich Spiegel: 2,1 m
- maximale Fahrzeughöhe: 2,0 m
Zusätzlich sind die vor Ort ausgewiesenen Grenzwerte und Maßskizzen für Reifen, Felgen, Felgenüberstand und sonstige Fahrzeugabmessungen verbindlich. Fahrzeuge, die diese Werte nicht einhalten, dürfen die Waschstraße nicht benutzen.
Bei Felgen mit überstehendem bzw. ungeschütztem Felgenhorn, ungewöhnlichen Rad-/Reifenkombinationen, Spurverbreiterungen oder sonstigen Abweichungen ist vor der Einfahrt das Personal anzusprechen.
5. Einfahrt und Transportband
Im Vorwasch- und Einfahrtsbereich ist ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten; als Richtwert gilt mindestens 2 m. Die Einfahrt in die Waschstraße erfolgt ausschließlich entsprechend den Signalen und Anweisungen des Personals.
Auf das Transportband ist gerade, langsam und kontrolliert aufzufahren. Besondere Vorsicht ist bei empfindlichen oder überstehenden Felgen sowie bei niedrigen Reifenflanken geboten.
Das Waschprogramm und der Fahrzeugtransport laufen weitgehend automatisch ab. Ein Fehlverhalten des Fahrzeugführers wird von der Anlage nicht in jedem Fall erkannt und führt nicht zwingend zu einem automatischen Stopp des Transportbandes. Bremsen, Einlegen eines Ganges oder andere Eingriffe können deshalb zu Schäden oder Auffahrereignissen führen.
6. Besondere Fahrzeugzustände und Anbauteile
Der Kunde ist verpflichtet, das Personal vor der Wäsche auf ihm bekannte, nicht ohne Weiteres erkennbare Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage führen können.
Dies betrifft insbesondere vorbeschädigte, lose, verschlissene, korrodierte, spröde, poröse, verformte oder nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile sowie nachträglich montierte An- und Aufbauten, Spoiler, Antennen, Zusatzleuchten, Trittbretter, Taxischilder, Fahrrad-/Gepäckträger und vergleichbare Teile.
Alex Autopflege führt keine technische Untersuchung des Fahrzeugs auf Waschanlagentauglichkeit durch. Das Personal ist berechtigt, Fahrzeuge zurückzuweisen, wenn aufgrund erkennbarer besonderer Umstände eine erhöhte Beschädigungs- oder Betriebsgefahr besteht.
7. Lack, Folierungen, Aufkleber und empfindliche Oberflächen
Bei Sonder- oder Nachlackierungen, verwitterten oder vorgeschädigten Lacken, Folierungen, Aufklebern, Zierstreifen sowie polierten, verchromten oder anderweitig empfindlichen Oberflächen können besondere Risiken bestehen. Folien, Aufkleber und Beschichtungen müssen für die Beanspruchung durch rotierende Waschmaterialien, Hochdruckreinigung und die eingesetzten Wasch- und Pflegeprodukte geeignet und ordnungsgemäß befestigt sein.
Bei Mattlacken kann es abhängig von Material und Herstellerfreigabe durch Wasch- und Trocknungsmaterialien oder Pflegeprodukte zu optischen Veränderungen, Flecken oder Glanzeffekten kommen. Die Pflege- und Waschanweisungen des Fahrzeug-, Lack- oder Folienherstellers sind daher zu beachten.
Stark erhitzte Fahrzeugteile und Felgen sollten vor der Anwendung chemischer Wasch- oder Pflegeprodukte ausreichend abkühlen.
8. Reinigungsergebnis
Alex Autopflege gewährleistet eine dem Stand der verwendeten Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung im Rahmen des gewählten Waschprogramms.
Beanstandungen des Reinigungsergebnisses sollen unverzüglich nach der Wäsche und möglichst vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Personal mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachreinigung erfolgen kann. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Schäden und Schadensmeldung
Erkennbare Schäden, die nach Auffassung des Kunden während des Waschvorgangs entstanden sind, sollen unverzüglich nach Beendigung der Wäsche und möglichst vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Betriebsleiter oder Personal gemeldet werden. Dies ermöglicht eine zeitnahe Dokumentation und Aufklärung des Schadenshergangs.
Erst später erkennbare Schäden sind Alex Autopflege nach Kenntniserlangung unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
10. Haftung
Alex Autopflege haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von Alex Autopflege, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Eine Haftung besteht nicht, soweit ein Schaden ausschließlich auf einem Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder des Fahrzeugs beruht und Alex Autopflege keine Pflichtverletzung trifft. Dies kann insbesondere bei nicht ordnungsgemäß befestigten, vorgeschädigten, verschlissenen oder nachträglich veränderten Fahrzeugteilen oder bei Nichtbeachtung von Einfahrts-, Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen der Fall sein.
Für serienmäßig vorhandene und ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Haftung wird nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil es sich um ein außenliegendes serienmäßiges Fahrzeugteil handelt.
Hat der Kunde durch Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen oder durch unterlassene Mitteilung eines ihm bekannten gefahrerhöhenden Umstands zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, richtet sich die Haftungsverteilung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Grundsätzen des Mitverschuldens.
11. SB-Sauger, Druckluft und sonstige Einrichtungen
Vor Benutzung der bereitgestellten SB-Sauger, Druckluftpistolen und sonstigen Einrichtungen hat sich der Benutzer vom äußerlich ordnungsgemäßen Zustand des Geräts zu überzeugen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich dem Personal mitzuteilen; ein erkennbar defektes Gerät darf nicht weiter benutzt werden.
Druckluftpistolen dürfen nicht auf Personen oder Tiere gerichtet werden. Saugschläuche und sonstige Geräteteile dürfen nicht über empfindliche Lackflächen gezogen werden, wenn hierdurch Schleif- oder Kratzspuren entstehen können.
Für Schäden, die allein durch unsachgemäße Benutzung durch den Kunden entstehen, haftet Alex Autopflege nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
12. Verbraucherschlichtung
Alex Autopflege nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand 01.01.2026